
Kälteanlagen müssen einer Dichtheitspüfung unterzogen werden. Aktiver Umweltschutz von Ihrem Kälte-Klima-Fachbetrieb.
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Ist Ihre Kälteanlage dicht?
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Überwachen Sie jetzt!
Die EU-F-Gase-Verordnung EG 842/2006 schreibt den Betreiber von Kälteanlagen wiederkehrende Prüfungen der Anlagen auf Dichtheit vor. Die Übergangsfrist ist abgelaufen!
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Lassen Sie Ihre kältetechnischen Anlagen jetzt prüfen.
Als autorisierter Fachbetrieb sind wir dafür Ihr zuverlässiger Partner!
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Was besagt die Verordnung:
- Kälteanlagen mit mehr als 3 kg Füllgewicht müssen überprüft werden
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- Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Dichtheit der Systeme sicherzustellen
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- Bei Verstößen werden Bußgelder bis 50.000 EUR angedroht
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- Führen eines Betriebshandbuches für jede Kälteanlage, welches bei jeder Wartung und Reparatur auszuführen ist
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Durchführung der Arbeiten darf ausschließlich von Sachkundigen durchgeführt werden!
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Wie oft sind die Prüfungen durchzuführen:
Anwendungen mit
- 3 kg oder mehr fluorierten Treibhausgasen mind. alle 12 Monate
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- 30 kg oder mehr fluorierten Treibhausgase mind. alle 6 Monate
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- 300 kg oder mehr fluorierten Treibhausgase mind. alle 3 Monate
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Weitere Informationen finden Sie hier:
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21-eg_verordnung_1494.pdf