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Dichtheitsprüfung
Kälteanlagen müssen einer Dichtheitspüfung unterzogen werden. Aktiver Umweltschutz von Ihrem Kälte-Klima-Fachbetrieb.

 

 

 





Ist Ihre Kälteanlage dicht?

 

Überwachen Sie jetzt!

Die EU-F-Gase-Verordnung EG 842/2006 schreibt den Betreiber von Kälteanlagen wiederkehrende Prüfungen der Anlagen auf Dichtheit vor. Die Übergangsfrist ist abgelaufen!

 

Lassen Sie Ihre kältetechnischen Anlagen jetzt prüfen.


Als autorisierter Fachbetrieb sind wir dafür Ihr zuverlässiger Partner!

 

Was besagt die Verordnung:


  • Kälteanlagen mit mehr als 3 kg Füllgewicht müssen überprüft werden

 

  • Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Dichtheit der Systeme sicherzustellen

 

  • Bei Verstößen werden Bußgelder bis 50.000 EUR angedroht

 

  • Führen eines Betriebshandbuches für jede Kälteanlage, welches bei jeder Wartung und Reparatur auszuführen ist

 

Durchführung der Arbeiten darf ausschließlich von Sachkundigen durchgeführt werden!

 

 

Wie oft sind die Prüfungen durchzuführen:


Anwendungen mit


  • 3 kg oder mehr fluorierten Treibhausgasen mind. alle 12 Monate

 

  • 30 kg oder mehr fluorierten Treibhausgase mind. alle 6 Monate

 

  • 300 kg oder mehr fluorierten Treibhausgase mind. alle 3 Monate

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

21-eg_verordnung_1494.pdf

22-eg_verordnung_1516.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22. Februar 2012

Kontakt

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

 

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Sie erreichen uns unter


+49 (0) 451 - 529 51

 

oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht über folgendes Formular!

 

 

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