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R22 Umstellung
In Deutschland ist das Kältemittel R22 und R22-haltige Gemische für neue Kälte- und Klimaanlagen sowie für Wärmepumpen seit dem 01.01.2000 verboten.

 

 

 






Verbot des Kältemittels R22

 

Diese Stoffe haben eine Ozonschicht schädigende Wirkung. Bestehende Anlagen mit H-FCKW dürfen noch betrieben, es darf Kältemittel nachgefüllt und die Anlagen dürfen repariert werden.

 

 

Dies ist aber nur bis zum 31.12.2014 erlaubt. Danach dürfen keine Eingriffe mehr in den Kältekreislauf vorgenommen und auch kein Kältemittel mehr nachgefüllt werden.

 

Ab dem 01.01.2010 ist das Verwenden dieser Stoffe in unverarbeiteter Form verboten und es dürfen nur noch Kältemittel verwendet werden, die wiederverwertet werden können.

 

Die Wartung, Instandhaltung und Rücknahme der Stoffe dürfen nur durch sachkundiges Personal vorgenommen werden. Über die Rücknahme der Stoffe sind Aufzeichnungen zu führen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

  • FCKW-Halon-Verbots-Verordnung

 

  • EG-Verordnung 2037/2000

 

  • Chemiekalien-Ozonschichterordnung

 

(Quelle: Informationsblatt Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, 63477 Maintal, siehe auch unter www.bfs-kaelte-klima.de)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


22. Februar 2012

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