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Bundesregierung fördert energieeinsparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Kälteanlagen.
Durch die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen" wird ein effizienterer Umgang mit Energie und geringere Emissionen sogenannter Treibhausgase angestrebt. Teil dieses Energie- und Klimaprogrammes ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik.
Überwachen Sie jetzt! Aktiver Umweltschutz von Ihrem Kälte-Klima-Fachbetrieb. Die EU-F-Gase-Verordnung EG 842/2006 schreibt den Betreiber von Kälteanlagen wiederkehrende Prüfungen der Anlagen auf Dichtheit vor. Die Übergangsfrist ist abgelaufen! Lassen Sie Ihre kältetechnischen Anlagen jetzt prüfen.
In Deutschland ist das Kältemittel R22 und R22-haltige Gemische für neue Kälte- und Klimaanlagen sowie für Wärmepumpen seit dem 01.01.2000 verboten. Diese Stoffe haben eine Ozonschicht schädigende Wirkung.
Bestehende Anlagen mit H-FCKW dürfen noch betrieben, es darf Kältemittel nachgefüllt und die Anlagen dürfen repariert werden. Dies ist aber nur bis zum 31.12.2014 erlaubt. Danach dürfen keine Eingriffe mehr in den Kältekreislauf vorgenommen und auch kein Kältemittel mehr nachgefüllt werden.
Am 31.10.2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen im EG-Amtsblatt L286 veröffentlicht. Die EG-VO 1005/2009 tritt am 01.01.2010 in Kraft und löst dann die bisherige EG-VO 2037/2000 ab.
Durch die neue Verordnung kommen viele gravierende Änderungen im Umgang mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) bzw. teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) auf die Kälte-Klima-Branche zu. Im folgenden sind einige Änderungen aufgeführt: