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Dichtheitsprüfung Drucken E-Mail

Ist Ihre Kälteanlage dicht?

Überwachen Sie jetzt! Aktiver Umweltschutz von Ihrem Kälte-Klima-Fachbetrieb. Die EU-F-Gase-Verordnung EG 842/2006 schreibt den Betreiber von Kälteanlagen wiederkehrende Prüfungen der Anlagen auf Dichtheit vor. Die Übergangsfrist ist abgelaufen! Lassen Sie Ihre kältetechnischen Anlagen jetzt prüfen.

Als autorisierter Fachbetrieb sind wir dafür Ihr zuverlässiger Partner!

Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an!

 

Was besagt die Verordnung:

  • Kälteanlagen mit mehr als 3 kg Füllgewicht müssen überprüft werden
  • Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Dichtheit der Systeme sicherzustellen
  • Bei Verstößen werden Bußgelder bis 50.000 EUR angedroht
  • Führen eines Betriebshandbuches für jede Kälteanlage, welches bei jeder Wartung und Reparatur auszuführen ist
  • Durchführung der Arbeiten darf ausschließlich von Sachkundigen durchgeführt werden

 

Wie oft sind die Prüfungen durchzuführen:

Anwendungen mit

  • 3 kg oder mehr fluorierten Treibhausgasen mind. alle 12 Monate
  • 30 kg oder mehr fluorierten Treibhausgase mind. alle 6 Monate
  • 300 kg oder mehr fluorierten Treibhausgase mind. alle 3 Monate

Weitere Informationen finden Sie hier:

icon EG-Verordnung 1494/2007 (43.6 kB)

icon EG-Verordnung 1516/2007 (49.22 kB)